Das neue Altersvorsorgedepot
Die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit 20 Jahren steht bevor. Das geplante Altersvorsorgedepot soll staatliche Förderung, Zugang zu ETFs und deutlich weniger Bürokratie ermöglichen.

Alle Fakten zur neuen Reform
Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot bringt drei zentrale Neuerungen gegenüber der Riester-Rente: eine neue Förderlogik, erweiterten Kapitalmarktzugang und einen gesetzlich begrenzten Kostenrahmen.
Die neuen Rahmenbedingungen
Staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr übernimmt der Staat 50 Prozent, das sind bis zu 180 Euro Zulage. Für jeden weiteren Euro bis zur Gesamtobergrenze von 1.800 Euro gibt es zusätzlich 25 Prozent Förderung, also bis zu 360 Euro. Die maximale Förderung aus dem Grundsystem beträgt bis zu 540 € pro Jahr.
- Kinderzulage: bis zu 300 € pro Jahr je Kind
- Geringverdiener-Bonus: 175 € jährlich (bei Jahreseinkommen unter 26.250 €)
- Startprämie: 200 Euro für Berufseinsteiger unter 25 Jahren


Was sich für Sparer ändert
Einführung als Riester-Nachfolger
Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 als neues Standardmodell der staatlich geförderten Altersvorsorge verfügbar sein. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt oder freiwillig in das neue System umgeschichtet werden.
- Drei Produktvarianten: mit und ohne Garantie
- Erstmals staatlicher Anbieter als Option
- Selbstständige vollständig förderberechtigt
Mehr Flexibilität & Renditepotential
Kapitalmarktorientierte Anlage mit ETFs und Fonds
Das Altersvorsorgedepot öffnet die staatlich geförderte Vorsorge erstmals vollständig für den Kapitalmarkt. Breit gestreute Aktien-ETFs und Investmentfonds sind ausdrücklich zulässig. Jeder Anbieter ist verpflichtet, ein kostengünstiges Standardprodukt bereitzustellen, dessen Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt sind.
- ETFs auf globale Indizes zulässig
- Kapitalerträge in der Ansparphase steuerfrei
- Einzelaktien und Krypto ausgeschlossen

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Vorteile
Vorteile auf einen Blick.
Das Altersvorsorgedepot setzt an den häufig kritisierten Schwächen der Riester-Rente an: niedrigere Kosten, mehr Anlagefreiheit und ein steuerliches Modell das langfristig für Sparer arbeitet.
Altersvorsorgedepot vs. Riester:
Legt fest, ob und in welchem Umfang das eingezahlte Kapital zum Rentenbeginn garantiert zur Verfügung steht.
100 %
Optional: ohne, 80 oder 100 %
Bestimmt, in welche Produkte das angesparte Kapital investiert werden darf.
Versicherungs- und Garantiekonzepte, Fonds
ETFs, Fonds, Anleihen (kapitalmarktorientiert)
Gibt an, wie viel Prozent des angelegten Kapitals jährlich durch Verwaltungs- und Produktkosten verloren geht.
Typisch 2 bis 3 Prozent
Kostendeckel von max. 1,0 % für das Standarddepot
Die jährliche staatliche Basisförderung, die unabhängig von Kinderzahl oder Einkommen gewährt wird.
Feste Grundzulage (175 € p.a.)
Prozentualer Zuschuss: 50 % bis 360 € Einzahlung, danach 25 % bis 1.800 € (max. 540 € p.a.)
Zusätzliche staatliche Förderung für jeden Sparenden mit kindergeldberechtigten Kindern.
300 € p.a. (ab Geburtsjahr 2008) / 185 € p.a. (vor 2008)
300 € p.a.
Zusätzliche staatliche Boni für spezielle Zielgruppen.
Keine
175 € Geringverdiener-Bonus (bei < 26.250 € Brutto)
200 € Berufseinsteiger-Bonus
Gibt an, ob Selbstständige Anspruch auf die staatliche Förderung haben.
Nur mittelbar
Ja, voll förderfähig
Beschreibt, wie flexibel das angesparte Kapital im Rentenalter ausgezahlt werden kann.
Verrentungspflicht zu 70 Prozent
Flexibel: Auszahlungsplan, Rente oder Kombination
Gibt an, ob zu Rentenbeginn ein Teil des Kapitals auf einmal entnommen werden kann.
Begrenzt (bis 30 % bei Rentenbeginn)
Möglich (im Rahmen des Auszahlungsplans)
Zeigt, welche Institutionen staatlich geförderte Vorsorgeprodukte anbieten dürfen.
Versicherer, Banken, Fondsgesellschaften
Öffentlicher Träger (Standarddepot) + private Anbieter
Gibt an, bis wann neue Verträge abgeschlossen werden können.
Letzter Abschluss bis 31.12.2026
Ab 1. Januar 2027
Sie haben Fragen zum Altersvorsorgedepot?
Wir unterstützen Banken und unabhängige Finanzberater bei der strategischen und technischen Implementierung des neuen Altersvorsorgedepots. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für Ihr Vorsorgegeschäft ab 2027 stellen.
Fragen & Antworten
Alles Wichtige zum Altersvorsorgedepot
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Warum wird das Altersvorsorgedepot eingeführt?
Die Riester-Rente hat ihr ursprüngliches Ziel, die sinkende gesetzliche Rente breit und effizient zu ergänzen, in der Praxis nicht erreicht. Nachdem die Zahl der Riester-Verträge im Jahr 2017 ihren Höchststand überschritten hatte, ist sie seitdem kontinuierlich gesunken. Laut Angaben des Bundesministeriums der Finanzen waren Ende 2024 knapp 15 Millionen Riester-Verträge registriert, davon ein erheblicher Teil nicht mehr aktiv bespart.
Ein zentrales Strukturproblem war die verpflichtende Beitragsgarantie. Sie zwang Anbieter dazu, einen Großteil des Kapitals in sichere, aber renditeschwache Anlagen zu investieren. Hinzu kamen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die die ohnehin mageren Renditen vieler Verträge weiter schmälerten. Die Verbraucherzentrale kritisierte das Modell seit Jahren als zu komplex und zu kostenintensiv.
Das Altersvorsorgedepot setzt an diesen Schwachstellen an. Es streicht die verpflichtende Garantie, begrenzt die Effektivkosten für Standardprodukte gesetzlich auf maximal 1 Prozent pro Jahr und ermöglicht eine vollständige Investition in den Kapitalmarkt. Auch Selbstständige werden erstmals vollständig in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot gliedert sich in zwei Phasen: die Ansparphase während des Erwerbslebens und die Auszahlungsphase ab Renteneintritt. Wer regelmäßig in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot einzahlt, erhält staatliche Zulagen und profitiert von steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase.
Sparer können zwischen drei Produktvarianten wählen: einem garantiefreien Depot, einem Produkt mit 80 Prozent Kapitalerhalt oder einem Produkt mit 100 Prozent Kapitalerhalt zu Rentenbeginn. Jeder Anbieter ist verpflichtet, ein kostengünstiges Standardprodukt bereitzustellen. Zusätzlich darf erstmals auch ein staatlicher Träger ein Standarddepot anbieten, das denselben Kriterien wie private Produkte entsprechen muss.
Die Anlage erfolgt über eine Positivliste zugelassener Produkte, darunter breit gestreute Aktien-ETFs und Investmentfonds. Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte sind ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis zur Förderung: Um einen Anspruch auf staatliche Zulagen zu haben, ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro erforderlich. Geringverdiener (mit einem Bruttojahreseinkommen unter 26.250 Euro) profitieren zusätzlich von einem Geringverdiener-Bonus in Höhe von 175 Euro pro Jahr, sofern dieser Mindestbeitrag geleistet wird.
Welche Förderung gibt es?
Die staatliche Förderung funktioniert über ein zweistufiges beitragsproportionales Zulagesystem. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr übernimmt der Staat 50 Prozent, das entspricht bis zu 180 Euro Zulage. Für Einzahlungen zwischen 360 und 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Prozent, was weitere 360 Euro ergibt. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro im Jahr.
Zusätzlich gibt es weitere Förderkomponenten: Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Startprämie von 200 Euro. Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen unter 26.250 Euro brutto erhalten einen jährlichen Bonus von 175 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine Kinderzulage gewährt, die bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr 100 Prozent beträgt.
Neben den Zulagen greift automatisch die Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Steuerersparnis führt als die Zulage. Der vorteilhaftere Weg wird automatisch angewendet. Besserverdienende profitieren dadurch häufig stärker über den Steuerweg.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase bleiben sämtliche Kapitalerträge vollständig steuerfrei. Dividenden, Kursgewinne und Umschichtungen zwischen Fonds lösen weder Abgeltungssteuer noch Vorabpauschale aus. Der Zinseszinseffekt arbeitet damit über Jahrzehnte ungemindert.
Einzahlungen bis zur Fördergrenze von 1.800 Euro können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. In der Auszahlungsphase werden die Entnahmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da der Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als in der aktiven Erwerbsphase, kann sich daraus ein steuerlicher Vorteil ergeben.
Ein wichtiger Hinweis: Wer sich für ein garantiefreies ETF-Depot ohne Förderung entscheidet, profitiert bei Aktienfonds von einer Teilfreistellung von 30 Prozent auf Erträge. Diese Teilfreistellung entfällt beim Altersvorsorgedepot. Je nach individuellem Steuersatz und Anlagehorizont kann ein ungefördertes ETF-Depot daher in Einzelfällen attraktiver sein.
Wie sieht die Auszahlungsphase aus?
Die Auszahlung aus dem neuen Altersvorsorgedepot kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen, spätestens muss sie mit 70 Jahren gestartet werden. (Für bestehende Riester-Verträge bleibt das 62. Lebensjahr als frühestmöglicher Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen bestehen). Sparer haben dabei drei Optionen: einen befristeten Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr, eine lebenslange Leibrente oder eine Kombination aus beidem. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann zudem einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals entnommen werden.
Für bestimmte Verwendungszwecke sind förderunschädliche Entnahmen außerhalb der Rentenphase möglich, darunter der Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie, energetische Sanierungen sowie altersgerechter Umbau. Wer ohne solche Ausnahmen vorzeitig Kapital entnimmt, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Das angesparte Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Übertragen Erben das Guthaben auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag, bleibt die Förderung vollständig erhalten. Bei einer direkten Auszahlung an die Erben werden die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile hingegen zurückgefordert
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an ein breites Spektrum an Sparenden. Besonders profitieren Berufseinsteiger, die durch die Startprämie von 200 Euro und den langen Anlagehorizont den vollen Zinseszinseffekt nutzen können. Familien mit Kindern profitieren überproportional durch die Kinderzulage, die bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr vollständig vom Staat übernommen wird.
Geringverdiener erhalten durch den zusätzlichen Bonus von 175 Euro eine besonders hohe relative Förderquote. Selbstständige profitieren erstmals überhaupt von einer staatlich geförderten Altersvorsorge, da sie bei der Riester-Rente weitgehend ausgeschlossen waren. Für renditeorientierte Sparer mit langem Anlagehorizont bietet das garantiefreie Depot die Möglichkeit, vollständig in Aktien-ETFs zu investieren.
Weniger geeignet ist das Modell für Sparer kurz vor dem Renteneintritt, da der Kapitalmarktzugang ohne lange Ansparphase seinen Renditevorteil kaum ausspielen kann. Auch wer bereits einen gut konzipierten Riester-Vertrag mit hoher Förderquote besitzt, sollte einen Wechsel sorgfältig prüfen.
Was ist der aktuelle Zeitplan und Gesetzgebungsstand?
Der Regierungsentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Am 26. Februar 2026 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Am 16. März 2026 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt, in der Experten und Verbände ihre Stellungnahmen einbrachten. Am 24. März 2026 einigten sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf wesentliche Änderungen, darunter die Aufnahme von Selbstständigen, die Anhebung der Förderquoten und die Absenkung des Kostendeckels auf 1 Prozent.
Am 27. März 2026 beschloss der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Erst nach Bundesratszustimmung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz formal in Kraft. Der geplante Start für neue Altersvorsorgedepots ist der 1. Januar 2027. Ab diesem Datum können keine neuen Riester-Verträge mehr nach altem Modell abgeschlossen werden.